Unterstützung für Härtefälle
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Härtefallmassnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie. Die Seite informiert über den schweizweiten Rahmen für diese Massnahmen, wie ihn die Covid-19-Härtefallverordnung 2020 (HFMV 20) und die Covid-19-Härtefallverordnung 2022 (HFMV 22) festlegen.
Für die Umsetzung sind die einzelnen Kantone zuständig. Unter Härtefälle – Kontaktstellen Kantone finden Sie die Kontaktdaten um sich über die kantonalen Besonderheiten zu informieren.
Härtefälle – Kontaktstellen Kantone
Für die Bearbeitung der Gesuche sind die Kantone zuständig. Ein Unternehmen kann sein Gesuch an den Kanton richten, in dem das Unternehmens am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Liste mit den Kontaktinformationen der Kantone:
Neuste Entwicklungen
Härtefälle: Das Mandat des SECO für Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Härtefallprogramme in den Kantonen weist gute Ergebnisse aus.
Bern, 28.09.2023 – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat im ersten Halbjahr 2023 Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordnung (HFMV 20) und der Covid-19-Härtefallverordung 2022 (HFMV 22) in den Kantonen in Auftrag gegeben. Der Statusbericht im August, der sich auf die richtige Zusicherung von Härtefallhilfen konzentrierte, zeigt, dass die Kantone die Bundesgesetzgebung korrekt angewendet haben und dass ihre Härtefallumsetzungen keine systemischen Risiken oder Fehler aufweisen.
NB: Diese gemeldeten Fälle stehen nicht im Widerspruch zu den unten aufgeführten Statistiken von Easygov, einer umfassenderen Liste. Die hohe Fallzahl in diesen Statistiken ist grösstenteils darauf zurückzuführen, dass sie auch Fälle enthalten, die Kontrollen erfordern, die nicht von vornherein problematisch sind. Bei den Stichprobenkontrollen hingegen werden nur die wirklich inkohärenten Fälle in einer begrenzten Stichprobe aufgedeckt.
Dokumente:
Auswertungen und Grafiken zu den Covid-19-Härtefallgeldern
Der Bund beteiligt sich auf der Basis des Covid-19-Gesetzes und den Covid-19-Härtefallverordnungen 2020 und 2022 (HFMV 20 und HFMV 22) an den Ausgaben und Kosten der Kantone für die Unterstützungen an Unternehmen, die von der Pandemie besonders betroffen wurden. Die Härtefallmassnahmen, für deren Kosten oder Verluste ein Kanton die Beteiligung des Bundes in Anspruch nimmt, können als A-Fonds-perdu-Beiträge, rückzahlbare Darlehen, Garantien oder Bürgschaften ausgerichtet werden.
Die nachstehende Tabelle informiert über die Anzahl der von den Kantonen unterstützten Unternehmen und das Volumen der insgesamt ausbezahlten bzw. ausgesprochenen Härtefallgelder. Die Zahlen werden halbjährlich nachgeführt.
Von den Kantonen zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2023 ausbezahlte bzw. gesprochene Härtefallunterstützungen |
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Finanzierungsinstrument | Anzahl unterstützter Unternehmen | Total in CHF (Beiträge Bund und Kanton) |
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Ausbezahlte A-Fonds-perdu-Beiträge | HFMV 20 | 4'708.0 Mio. |
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Bundesratsreserve HFMV 20 | 214.7 Mio. | ||
HFMV 22 | 187 Mio. | ||
Gesprochene Darlehen / Bürgschaften / Garantien | HFMV 20 | 220.4 Mio. |
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Datenstand: 30.06.2023. HFMV 20 / 22: Covid-19-Härtefallverordnung 2020 / 2022 |
Die folgenden Darstellungen zeigen auf, wie und wo die Covid-19-Härtefallgelder für Unternehmen eingesetzt werden. Diese Visualisierungen basieren auf den Daten der Kantone. Die Darstellungen werden halbjährlich aktualisiert und können daher von den tagesaktuellen Zahlen abweichen. Um Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen auszuschliessen und deren Anonymität zu gewährleisten, können nur aggregierte Zahlen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund von Rundungen kann es vorkommen, dass die Summe der Anteile nicht 100% beträgt.
Letzte Aktualisierung: 08.09.2023:
Fälle mit Klärungsbedarf oder mit Verdacht auf Verstoss/Missbrauch
Die nachstehende Tabelle listet die Fälle auf, bei denen ein Klärungsbedarf oder ein Verdacht auf Verstoss/Missbrauch gemäss dem Covid-19-Gesetz und der Covid-19-Härtefallverordnung 2020 und 2022 (HFMV20, HFMV22) besteht. Die Tabelle wird halbjährlich anhand der von den Kantonen gelieferten Daten aktualisiert.
Art des Klärungsbedarfs / Verdachts auf Verstoss/Missbrauch | nicht bestätigt |
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Anzahl Unternehmen | Anzahl Unternehmen | Total in CHF | Anzahl Unternehmen | Total in CHF | Anzahl Unternehmen |
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Gründungsdatum (Art. 3 Abs. 1 lit. a) | 1 | 96’882 | ||||
Vermögens- und Kapitalsituation (Art. 4 Abs. 1 lit. a/b) | 2 | 16'646 | 15 | |||
Branchenspezifische Finanzhilfen (Art. 4 Abs. 1 lit. c) | 9 | 885'714 | 14 | |||
Umsatzangaben (Art. 5, Art. 3 Abs. 1 lit. b) | 145 | 9’587’978 | 6 | 287’168 | 2'424 | |
Fixkostenangaben (Art. 5a) | 3 | 31’565 | 3 | 239'399 | 50 | |
Behördliche Schliessung (Art. 5b) | 3 | 13 | ||||
Beitragsverwendung (Art. 6) | 31 | 182 | 19’442’282 | 38 | 442’558 | 181 |
Kantonale Zuständigkeit (Art. 13 Abs. 1) | 2 | 38’072 | ||||
Andere | 60 | 136 | 12’467’914 | 33 | 1'702'034 | 1'297 |
Ergebnis | 91 | 480 | 42’567’053 | 83 | 2’671’159 | 3'994 |
Letzte Aktualisierung: 08.09.2023
Rechtsgrundlagen
Gesetz:
Covid-19-Härtefallverordnung 2020:
- Covid-19-Härtefallverordnung 2020 (HFMV 20)
- Erläuterungen zur Covid-19-Härtefallverordnung (HFMV 20 – Stand 11. März 2022)
Covid-19-Härtefallverordnung 2022:
- Covid-19-Härtefallverordnung 2022 (HFMV 22)
- Erläuterungen zur Covid-19-Härtefallverordnung 2022 (HFMV 22 – Stand 11. März 2022)
Weitere Informationen
- 10.03.2023: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat im zweiten Halbjahr 2022 Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordnung (HFMV 20) in den Kantonen in Auftrag gegeben. Der Statusbericht per Mitte Februar (Statusbericht 2. Halbjahr 2022 und Management Response SECO), der sich auf die richtige Zusicherung von Härtefallhilfen konzentrierte, zeigt, dass die Kantone die Bundesgesetzgebung korrekt angewendet haben und dass ihre Härtefallumsetzungen keine systemischen Risiken oder Fehler aufweisen. Der Bericht weist jedoch auf punktuelle Fehler und Versäumnisse hin, die den betroffenen Kantonen zur Klärung überwiesen wurden.
- 19.09.2022: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat im ersten Halbjahr 2022 Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordnung (HFMV 20) in den Kantonen in Auftrag gegeben. Der Statusbericht per Mitte August (Statusbericht 1. Halbjahr 2022 und Management Response SECO), der sich auf die richtige Vergabe von Härtefallhilfen konzentrierte, zeigt, dass die Kantone die Bundesgesetzgebung korrekt angewendet haben und dass ihre Härtefallumsetzungen keine systemischen Risiken oder Fehler aufweisen. Der Bericht weist jedoch auf punktuelle Fehler und Versäumnisse hin, die den betroffenen Kantonen zur Klärung überwiesen wurden.
- 11.04.2022: Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat eine Datenanalyse zu den Härtefallmassnahmen für Unternehmen durchgeführt und den Bericht dazu auf ihrer Webseite veröffentlicht. In seiner Stellungnahme (Seiten 10-11) weist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) darauf hin, dass die im Bericht ausgewiesenen Befunde als Kontrollgrössen zu verstehen sind und daraus nicht direkt Missbrauchsverdachte abgeleitet werden können. In zahlreichen Fällen gibt es gute Gründe für Abweichungen.
- 23.12.2021: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat im Sommer und Herbst 2021 Stichprobenkontrollen zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordnung in den Kantonen in Auftrag gegeben. Die Schlussberichte per Ende Oktober zeigen, dass die Kantone die Bundesgesetzgebung korrekt umgesetzt haben und dass ihre Härtefallumsetzungen keine systemischen Risiken oder Fehler aufweisen. Die Berichte weisen jedoch auf punktuelle Fehler und Versäumnisse hin, die den betroffenen Kantonen zur Klärung überwiesen wurden.
- Übersicht über die geltenden Regelungen für Umsatzrückgänge bis Ende 2021
- Übersicht über die geltenden Regelungen für Umsatzrückgänge in 2022
- 30.09.2021: Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) veröffentlicht verschiedene Kurzberichte zur Umsetzung der Covid-19-Massnahmen auf ihrer Webseite. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) äussert sich dazu in einer Stellungnahme.
- Stichprobenkontrollen bei Kantone zur Umsetzung der Covid-19-Härtefallverordnung
Medienmitteilungen
- Medienmitteilung vom 02.02.2022
Bundesrat verabschiedet Härtefallverordnung 2022 - Medienmitteilung vom 17.12.2021
Bundesrat prüft Härtefallhilfe für 2022 - Medienmitteilung vom 24.11.2021
Bundesrat unterstützt Kantone mit zweiter Tranche für besondere Härtefälle - Medienmitteilung vom 27.10.2021
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Verlängerung einzelner Bestimmung des Covid-19-Gesetzes - Medienmitteilung vom 17.09.2021
Kantone unterstützen Transitionsstrategie des Bundesrates - Medienmitteilung vom 18.06.2021
Letzte Anpassungen der Härtefallverordnung für besonders betroffene Unternehmen - Medienmitteilung vom 26.05.2021
Bundesrat plant Normalisierung der Wirtschaftspolitik - Medienmitteilung vom 31.03.2021
Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an - Medienmitteilung vom 17.02.2021
Bundesrat erweitert Unterstützung für grössere Unternehmen und Arbeitslose - Medienmitteilung vom 27.01.2021
Bundesrat stockt Härtefallprogramm auf und stärkt Arbeitslosenversicherung - Medienmitteilung vom 13.01.2021
Bund baut Unterstützung über das Härtefallprogramm aus - Medienmitteilung vom 18.12.2020
Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an - Medienmitteilung vom 11.12.2020
Bundesrat will Möglichkeiten zur Unterstützung von Unternehmen erweitern - Medienmitteilung vom 25.11.2020
Bundesrat verabschiedet Verordnung zu Corona-Härtefallhilfe - Medienmitteilung vom 18.11.2020
Bundesrat passt Covid-Unterstützungshilfen der zweiten Welle an - Medienmitteilung vom 04.11.2020
Bund unterstützt Härtefallprogramme der Kantone mit 200 Millionen Franken - Medienmitteilung vom 28.10.2020
Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bereits vorhanden